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Brandschutztechnische Betreuung und Beratung

(externer Brandschutzbeauftragter)

Mit unseren qualifizierten Brandschutzbeauftragten wird Ihr Unternehmen sicher und rechtskonform unterstützt. Wir beraten und begleiten Sie dabei, alle Vorschriften und Vorkehrungen einzuhalten, um den Notfall zu verhindern oder bestmöglich darauf vorbereitet zu sein.

Laut Muster-Industriebaurichtlinie fordert der Gesetzgeber für Verkaufsstätten, Krankenhäuser, Versammlungsstätten und für Industriebetriebe mit einer Größe von mehr als 5000m² Nutzfläche die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten. Kleineren Betrieben und Einrichtungen mit einer erhöhten Brandgefahr wird die Einbeziehung eines Brandschutzbeauftragten empfohlen. Für bauliche Anlagen besonderer Art und Nutzung (Sonderbauten) können die Behörden entsprechende Auflagen erteilen. Auch privat-rechtliche Einrichtungen, wie z.B. Versicherungsunternehmen sind an der Bestellung eines externen Brandschutzbeauftragten interessiert.

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Folgende Tätigkeiten bieten wir Ihnen im Rahmen der externen Beratung an:

  • Erstellen/Fortschreiben der Brandschutzordnung (Teile A, B, C)
  • Mitwirken bei Beurteilungen der Brandgefährdung an Arbeitsplätzen
  • Beraten bei feuergefährlichen Arbeitsverfahren und bei dem Einsatz brennbarer Arbeitsstoffe
  • Mitwirken bei der Ermittlung von Brand- und Explosionsgefahren
  • Mitwirken bei baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen, soweit sie den Brandschutz betreffen
  • Mitwirken bei der Umsetzung behördlicher Anordnungen und bei Anforderungen des Feuerversicherers, soweit sie den Brandschutz betreffen
  • Beraten bei der Ausstattung der Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen und Auswahl der Löschmittel
  • Kontrollieren, dass Flucht- und Rettungspläne, FeuerwehrpläneAlarmpläne usw. aktuell sind, ggf. Aktualisierung veranlassen und dabei mitwirken
  • Planen, organisieren und durchführen von Räumungsübungen
  • Teilnehmen an behördlichen Brandschauen und Durchführen von internen Brandschutzbegehungen
  • Melden von Mängeln und Maßnahmen zu deren Beseitigung vorschlagen und die Mängelbeseitigung überwachen
  • Aus- und Fortbildung von Beschäftigten in der Handhabung von Feuerlöscheinrichtungen sowie Beschäftigte mit besonderen Aufgaben im Brandfall (Brandschutzhelfer)
  • Unterstützen der Führungskräfte bei den regelmäßigen Unterweisungen der Beschäftigten im Brandschutz
  • Prüfen der Lagerung und/oder der Einrichtungen zur Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten, Gasen usw.
  • Kontrollieren, dass festgelegte Brandschutzmaßnahmen insbesondere bei feuergefährlichen Arbeiten eingehalten werden
  • Unterstützen des Unternehmers bei Gesprächen mit Brandschutzbehörden, Feuerwehren, Feuerversicherern, Berufsgenossenschaften und der Gewerbeaufsicht
  • Dokumentieren aller Tätigkeiten im Brandschutz