
Brandschutzordnungen
Ein durchdachter organisatorischer Brandschutz ist im Notfall unerlässlich. Die Brandschutzordnung Teil A, Teil B, Teil C nach DIN 14096 regelt das Verhalten aller Menschen vor Ort, mit oder ohne besondere Aufgaben im Brandschutz.
Wir entwickeln gemeinsam mit Ihnen eine auf Ihre örtlichen, räumlichen und personellen Gegebenheiten angepasste Brandschutzordnung.

Brandschutzordnung Teil A
Brandschutzordnung Teil A (nach DIN 14096) enthält die Mindestanforderungen an die Aushänge zum Verhalten im Brandfall und der Verhütung von Bränden. Sie richtet sich an alle Menschen, die sich in dem Gebäude aufhalten, also neben Arbeitnehmern und Bewohnern auch Besucher. In dem Aushang, der an gut sichtbaren Stellen anzubringen ist, werden die wichtigsten Verhaltensregeln schriftlich und mit Piktogrammen in schnell erfassbarer Form zusammengefasst.
Übliche Verhaltensregeln in einer Brandschutzordnung Teil A (Aushang "Verhalten im Brandfall") sind:
- Ruhe bewahren
- Brand melden (Notruf 112)
- In Sicherheit bringen (Hinweise zur Selbstrettung inkl. Hinweis auf Symbole für gekennzeichnete Fluchtwege und Sammelstellen)
- Löschversuch unternehmen (inkl. Hinweis auf Symbole für Feuerlöscher und Wandhydranten)
Dieser Aushang ist von den ebenfalls auszuhängenden Flucht- und Rettungsplänen nach ISO 23601 zu unterscheiden.

Brandschutzordnung Teil B
Brandschutzordnung Teil B (nach DIN 14096) richtet sich an alle Personen ohne besondere Brandschutzaufgaben, die sich regelmäßig in einem Gebäude bzw. Betrieb aufhalten, also vor allem an die Mitarbeiter. Er enthält die Regeln zur Verhinderung von Brand- und Rauchausbreitung, zur Freihaltung der Flucht- und Rettungswege, zum Verhalten im Brandfall, zur Alarmierung und weitere Regeln.
Teil B sollte allen Mitarbeitern in schriftlicher Form ausgehändigt (und gegengezeichnet) werden und Teil einer jährlichen Unterweisung sein (Brandschutzunterweisung der Beschäftigten gemäß § 12 Arbeitsschutzgesetz und § 4 DGUV-V 1). Wichtig ist, dass Teil B der Brandschutzordnung an die Situation im jeweiligen Betrieb angepasst wird. Sie kann dann z.B. Hinweise zur Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten oder leicht entzündlichen Gasen beinhalten oder auf besondere Alarmierungsformen im Betrieb hinweisen.

Brandschutzordnung Teil C
Brandschutzordnung Teil C (nach DIN 14096) richtet sich an Mitarbeiter des Betriebes mit besonderen Brandschutzaufgaben, also z.B. an Sicherheits- und Brandschutzbeauftragte oder Brandschutzhelfer. Teil C regelt die Durchführung vorbeugender brandschutztechnischer Maßnahmen und weist diese den verantwortlichen Personen zu.
Die gängige Gliederung einer Brandschutzordnung Teil C nach DIN 14096 umfasst:
- Brandverhütung
- Meldung und Alarmierung
- Sicherheitsmaßnahmen für Personen, Tiere, Umwelt und Sachwerte
- Löschmaßnahmen
- Vorbereitung für den Einsatz der Feuerwehr
- Nachsorge