
Betriebsanweisungen
Betriebsanweisungen (BAW) sind in Deutschland Pflicht. Sie unterstützen die Unternehmer in ihrer Aufgabe, umfassende betriebliche Maßnahmen zum Schutz vor Unfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen sowie zur menschengerechten Gestaltung von Arbeitsplätzen zu treffen. Werden keine Betriebsanweisungen erstellt, kann dies als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld belegt werden. Das Arbeitsschutzgesetz gibt in § 4 vor, dass „den Beschäftigten geeignete Anweisungen zu erteilen“ sind.
Betriebsanweisungen müssen auf die individuellen Arbeitsplätze ausgerichtet, übersichtlich und leicht verständlich sein. Sie müssen alle nötigen Hinweise zur Abwehr von Gefahren für die Gesundheit der Beschäftigten sowie für Anlagen oder Geräte enthalten. Dazu zählen die aus der Gefährdungsbeurteilung hervorgegangenen Unfall- und Gesundheitsgefahren und daraus resultierende Schutzmaßnahmen. Betriebsanweisungen sind Anweisungen des Unternehmers, die von den Mitarbeitern zu befolgen sind.

Unsere Experten unterstützen Sie gerne bei:
- Der Neuerstellung der Betriebsanweisungen
- Der inhaltlichen Prüfung bestehender Betriebsanweisungen
- Der Erstellung von Übersichtsmatrixen