
Brandschutzkonzepte
Gute Brandschutzkonzepte entstehen in enger Zusammenarbeit mit Bauherrn und Architekt. Je eher der Brandschutzplaner mit am Tisch sitzt, desto besser lassen sich Kosten sparen. Oft sind es Kleinigkeiten, die teure Brandschutzmaßnahmen ersparen
- Brandschutznachweise
- Brandschutzkonzepte
- Brandschutztechnische Stellungnahme
- Fachplanung vorbeugender Brandschutz
- Feuerlöscherkonzepte
- Rauchwarnmelderkonzepte

Brandschutznachweise
Für jedes Gebäude muss der Nachweis erbracht werden, dass die Schutzziele nach der Landesbauordnung eingehalten werden. Wenn die materiellen Forderungen der Bauordnung eingehalten werden, ist die Einhaltung der Schutzziele gewährleistet und das Gebäude genehmigungsfähig. Der Brandschutznachweis tut dies durch die Gegenüberstellung Soll (Vorschrift) / Ist (Planung).
Für die Baugenehmigung ist dann ein, im Wesentlichen, schematisierter Nachweis zur Erfüllung der baurechtlichen Anforderungen erforderlich. Der Nachweis besteht aus einem Text, der die Belange des baulichen, anlagentechnischen, abwehrenden und organisatorischen Brandschutzes behandelt, ggf. ergänzt durch Pläne / Planauszüge (Brandschutzpläne).

Brandschutzkonzepte
Die Landesbauordnung gibt vor, wie Gebäude zu errichten sind und zeigt mit ihren Vorgaben eine Standardlösung zur Umsetzung von Regelbauten (z.B. Wohn- und Büronutzungen) auf. Der Brandschutznachweis genügt hier als Beleg zur Erfüllung der baurechtlichen Forderungen. Für die Errichtung eines Industriebau, einer Schule oder einer größeren Verkaufsstätte, funktionieren die Regelungen der LBO nicht mehr. Dann kommen zusätzliche ergänzende Richtlinien zur Anwendung oder der Brandschutzplaner muss in Eigenverantwortung Brandschutzmaßnahmen entwickeln, mit denen er meint, die baurechtlichen Forderungen (Schutzziele) an den Brandschutz zu erfüllen.

So sind laut Bauordnung Öffnungen in Geschoßdecken nicht bzw. nur eingeschränkt gestattet. Einkaufszentren sind jedoch ohne Atrien oder Galerien schwer vorstellbar. Da dies baurechtlich nicht erlaubt ist, muss der Nachweis zur Erfüllung der Schutzziele gesondert erbracht werden. Das betreffende Brandschutzkonzept muss darlegen, dass trotz dieses (laut LBO ausdrücklich erlaubten) „Verstoßes“ gegen die Bauordnung, abweichend von dieser, die Schutzziele erreicht werden.
Gute Brandschutzkonzepte entstehen in enger Zusammenarbeit mit Bauherrn und Architekt. Je eher der Brandschutzplaner mit am Tisch sitzt, desto besser lassen sich Kosten sparen. Oft sind es Kleinigkeiten, die teure Brandschutzmaßnahmen ersparen können.

Brandschutztechnische Stellungnahme
Der Nachweis der Einhaltung des Brandschutzes muss über die gesamte Lebensdauer eines Gebäudes erbracht werden! Nicht nur zum Zeitpunkt der Genehmigung, sondern auch danach. Der Besitzer ist dazu verpflichtet, und haftet für Schäden, wenn er dies versäumt hat. Bestandsschutz ist im Wesentlichen dann gesichert, wenn die Bestimmungen zum Zeitpunkt der letzten Baugenehmigung umgesetzt und eingehalten wurden. Jedoch kann bei bestimmten Sachverhalten dieser Bestandsschutz erlöschen. So ist eine Umnutzung oder ein Eingriff in die tragende Struktur eines Gebäudes oft ein Tatbestand für das Erlöschen dieses Bestandsschutzes. Der Besitzer muss in diesem Fall die Einhaltung des Brandschutzes neu nachweisen – und zwar zu den heute geltenden Bestimmungen. Dies führt häufig zu baurechtlich schwer lösbaren Problemen.

Eine brandschutztechnische Stellungnahme klärt Teilbereiche zum Thema Brandschutz für ein Gebäude oder eine baurechtliche Situation. Oft fordert die Behörde im Rahmen von Umbaumaßnahmen oder Umnutzungen kein komplettes Brandschutzkonzept, sondern nur eine Stellungnahme eines Sachverständigen („Für die Akte“). Hier kommt die Stellungnahme zum Tragen.
Beispielhaft einige Themen:
- Die Nutzung des Gebäudes wurde geändert.
- Ein Umbau führte zu Änderungen im Rettungswegsystem.
- Der Gebäudeumgriff wurde verändert und damit Zufahrten und Bedingungen für die Feuerwehr.
- Nutzungseinheiten wurden zusammengelegt.
- Überprüfungen zur Einhaltung von Brandschutzkonzepten wie z.B.:
Wurden Installationen nachträglich fachmännisch verlegt?
Müssen Schottungen ergänzt oder nachgebessert werden?

Fachplanung vorbeugender Brandschutz
Das Sachverständigenwesen für den baulichen Brandschutz ist ein eigenständiger Bereich bei der Planung und Genehmigung von Bauvorhaben. Hierzu erarbeiten wir mit unserer Sachkunde und Erfahrung als Fachplaner für vorbeugenden Brandschutz schlüssige Brandschutznachweise.

Feuerlöscherkonzepte
Die meisten Brände, insbesondere Entstehungsbrände und Kleinbrände werden mit Feuerlöschern bekämpft. Der Feuerlöscher ist also die Nr. 1 in der Brandbekämpfung.
Wir arbeiten für Ihren Betrieb ein individuelles Feuerlöscherkonzept aus.
- Berechnung der erforderlichen Anzahl gemäß den Grundsätzen der ASR A2.2.
- Empfehlung des geeigneten Löschmittels

Rauchwarnmelderkonzepte
Rauchwarnmelder retten Leben. Diese Aussage ist wissenschaftlich belegt. Überall, wo es ihn gibt, ist die Zahl der Brand-Verletzungen deutlich geringer. Darüber hinaus warnt er Sie zu jeder Uhrzeit vor Brandgefahr. 70% aller Brandopfer sind Verunglückte eines nächtlichen Brands. Nicht die Flammen, sondern die giftigen Rauchgase sind dabei das Gefährliche. Denn diese sind schneller als Feuer und lautlos. Rauchgase hören Sie nämlich nicht.
Doch gibt es einige Unklarheiten und Bestimmungen, rund um das Thema Rauchwarnmelder. Wir helfen Ihnen. Deshalb zögern Sie nicht uns zu kontaktieren- wir erstellen für Sie ein individuelles Rauchwarnmelderkonzept in Ihrem Wohnbereich, sowie auch für Ihren Betrieb.