Sicherheitsbelehrung im Arbeitsschutz
Der Unternehmer hat seine Mitarbeiter über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, insbesondere über die mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen und die Maßnahmen zu ihrer Verhütung, entsprechend § 12 Absatz 1 Arbeitsschutzgesetz sowie bei einer Arbeitnehmerüberlassung entsprechend § 12 Absatz 2 Arbeitsschutzgesetz zu unterweisen; die Unterweisung muss erforderlichenfalls wiederholt werden, mindestens aber einmal jährlich erfolgen. Die Unterweisung muss zudem dokumentiert werden.
Der Unternehmer hat hierbei den Versicherten die für ihren Arbeitsbereich oder für ihre Tätigkeit relevanten Inhalte der geltenden Unfallverhütungsvorschriften und Regeln der Unfallversicherungsträger sowie des einschlägigen staatlichen Vorschriften- und Regelwerks in verständlicher Weise zu vermitteln.
Gerne führen wir für Sie folgende Unterweisungen durch:
- Jährliche allgemeine Sicherheitsunterweisung
- Brandschutzhelfernachschulung
- Gefahrstoffunterweisung
- Sichere Verwendung persönlicher Schutzausrüstung